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Rubrik
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Gibt es Einkommensgrenzen?

BAföG

Haben studierende Kinder Einkünfte und Bezüge, so kann sich das negativ auf den Kindergeldanspruch der Eltern auswirken. Die Einkommensgrenze beträgt zurzeit 7.680 EUR brutto für ein Kalenderjahr. Wenn die bereinigte Einkommensgrenze von 7.680 EUR nur um 1 EUR im Jahr überschritten wird, besteht kein Anspruch auf Kindergeld mehr. Zu den Einkünften zählen:

  • eigener Verdienst aus einer Erwerbstätigkeit,
  • Zuschüsse nach dem BAföG (ohne Darlehensanteil)
  • Stipendien aus öffentlichen Mitteln
  • Waisengeld, Waisenrente
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen des Studierenden,
  • Arbeitslosengeld und -hilfe,
  • Sozialhilfe

Nicht angerechnet werden Unterhaltsleistungen der Eltern und Einkünfte oder Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind. Wird das Studium unterbrochen, entfällt der Kindergeldanspruch.