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Gibt es Einkommensgrenzen?

Haben studierende Kinder Einkünfte und Bezüge, so kann sich
das negativ auf den Kindergeldanspruch der Eltern auswirken. Die Einkommensgrenze
beträgt zurzeit
- eigener Verdienst aus einer Erwerbstätigkeit,
- Zuschüsse nach dem BAföG (ohne Darlehensanteil)
- Stipendien aus öffentlichen Mitteln
- Waisengeld, Waisenrente
- Einkünfte aus Kapitalvermögen des Studierenden,
- Arbeitslosengeld und -hilfe,
- Sozialhilfe
Nicht angerechnet werden Unterhaltsleistungen der Eltern und Einkünfte oder Bezüge, die für besondere Ausbildungszwecke bestimmt sind. Wird das Studium unterbrochen, entfällt der Kindergeldanspruch.