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Hat es Auswirkungen auf das BAföG?

Nach dem Ausbildungsförderungsreformgesetz zählt das Kindergeld ab 01. April 2001 nicht mehr als Einkommen im Sinne des BAföG. Es spielt auch keine Rolle mehr, ob der Studierende das Kindergeld unmittelbar bezieht oder Vorausleistungen im Fall der Auskunfts- oder Unterhaltsverweigerung der Eltern zu erbringen sind.