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Wer hat Anspruch?

Handwerker, Techniker und andere Fachkräfte, die einen Fortbildungskurs zum Handwerksmeister, Industriemeister, Fachkaufmann oder Betriebswirt besuchen bzw. sich auf einen anderen vergleichbaren Fortbildungsabschluss vorbereiten. Auch Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Eine Altersbeschränkung besteht nicht.