Wo wird Wohngeld beantragt?

Wohngeld wird bei der Gemeinde beantragt, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Für die Stadt Aachen ist dies der Fachbereich Wohnen,
Römerstraße 10, 52064 Aachen.
Telefon: 43264-01 und 43264-02.
Öffnungszeiten:
Montag, Freitag: von 08.30 h bis 12.00 h
Mittwoch: von 13.30 h bis 16.15 h
Wie beim BAföG wird Wohngeld nur auf schriftlichem Antrag und nicht rückwirkend gewährt. Folgende wesentliche Unterlagen müssen beigefügt werden:
- Bescheid des BAföG-Amtes, dass man nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist,
- Mietvertrag,
- Verdienstbescheinigung bei eigenem Einkommen,
- Krankenversicherungsnachweis,
- Immatrikulationsbescheinigung.
In der Regel wird Wohngeld bei einem positiven Bescheid für 12 Monate gezahlt. Nach Ablauf von 10 Monaten sollte ein erneuter Antrag gestellt werden.