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Wo wird Wohngeld beantragt?

BAföG

Wohngeld wird bei der Gemeinde beantragt, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Für die Stadt Aachen ist dies der Fachbereich Wohnen, Römerstraße 10, 52064 Aachen.

Telefon: 43264-01 und 43264-02.

Öffnungszeiten:
Montag, Freitag: von 08.30 h bis 12.00 h
Mittwoch: von 13.30 h bis 16.15 h

Wie beim BAföG wird Wohngeld nur auf schriftlichem Antrag und nicht rückwirkend gewährt. Folgende wesentliche Unterlagen müssen beigefügt werden:

  • Bescheid des BAföG-Amtes, dass man nicht dem Grunde nach BAföG-berechtigt ist,
  • Mietvertrag,
  • Verdienstbescheinigung bei eigenem Einkommen,
  • Krankenversicherungsnachweis,
  • Immatrikulationsbescheinigung.

In der Regel wird Wohngeld bei einem positiven Bescheid für 12 Monate gezahlt. Nach Ablauf von 10 Monaten sollte ein erneuter Antrag gestellt werden.