Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank

Ansprechpartner:
Die Studiensekretariate der Aachener Hochschulen sind Ansprechpartner für die
Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens.
Wer ist antragsberechtigt?
Begleitend zur Einführung von Studienbeiträgen an staatlichen Hochschulen in
Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.Bank ab den Wintersemester 2006/2007 ein
Studienbeitragsdarlehen an. Darlehensberechtigt sind grundsätzlich Studierende,
die nach den jeweiligen Beschlüssen der Hochschulgremien beitragspflichtig sind
– Erstsemester ab dem Wintersemester 2006/2007, bereits Studierende ab dem
Sommersemester 2007.
Antragsformulare und ausführliche Informationen gibt es im Internet unter:
www.bildungsfinanzierung-nrw.de.
Besonderheit für BAföG-Empfänger
Bei Bezug von BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist die Rückzahlung der Summe
aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen
zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns begrenzt auf
- maximal 10.000 Euro bzw.
- die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden
ist, multipliziert mit dem Betrag von 1.000 Euro.
Aufgrund der Darlehensbegrenzung ist die Prüfung des Angebotes der NRW-Bank
BAföG-Empfängern besonders zu empfehlen, da je nach Einzelfall das
Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank für BAföG-Empfänger nicht oder nur zum Teil
zurückzuzahlen ist.
Der AStA der RWTH Aachen hat einen Studiengebühren-Reader mit Modellberechnungen
herausgegeben, der unter
http://www.asta.rwth-aachen.de/article/1436/de/ heruntergeladen werden kann.
Letzte Aktualisierung: 08.02.2007