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Rubrik
› Finanzen › Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank

Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank

BAföG

Ansprechpartner:
Die Studiensekretariate der Aachener Hochschulen sind Ansprechpartner für die Beantragung eines Studienbeitragsdarlehens.

Wer ist antragsberechtigt?

Begleitend zur Einführung von Studienbeiträgen an staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.Bank ab den Wintersemester 2006/2007 ein Studienbeitragsdarlehen an. Darlehensberechtigt sind grundsätzlich Studierende, die nach den jeweiligen Beschlüssen der Hochschulgremien beitragspflichtig sind – Erstsemester ab dem Wintersemester 2006/2007, bereits Studierende ab dem Sommersemester 2007.
Antragsformulare und ausführliche Informationen gibt es im Internet unter:
www.bildungsfinanzierung-nrw.de.


Besonderheit für BAföG-Empfänger

Bei Bezug von BAföG und Studienbeitragsdarlehen ist die Rückzahlung der Summe aus BAföG-Darlehen, Studienbeitragsdarlehen und bis dahin angefallenen Zinsen zum Zeitpunkt des Rückzahlungsbeginns begrenzt auf

- maximal 10.000 Euro bzw.
- die Anzahl der Semester, für die ein Studienbeitragsdarlehen gewährt worden ist, multipliziert mit dem Betrag von 1.000 Euro.

Aufgrund der Darlehensbegrenzung ist die Prüfung des Angebotes der NRW-Bank BAföG-Empfängern besonders zu empfehlen, da je nach Einzelfall das Studienbeitragsdarlehen der NRW.Bank für BAföG-Empfänger nicht oder nur zum Teil zurückzuzahlen ist.

Der AStA der RWTH Aachen hat einen Studiengebühren-Reader mit Modellberechnungen herausgegeben, der unter http://www.asta.rwth-aachen.de/article/1436/de/ heruntergeladen werden kann.



Letzte Aktualisierung: 08.02.2007