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Rubrik
› Finanzen › KfW-Studienkredit

KfW-Studienkredit

BAföG

Ansprechpartner
Wer kann Anträge stellen?
Was wird finanziert?
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Wie sind die Konditionen?
Wie erfolgt die Antragstellung?
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?
Wie erfolgt die Auszahlung der Kreditmittel?
Welche Unterlagen sind im Studienverlauf vorzulegen?
Wie erfolgt die Tilgung?
Welche Sicherheiten sind zu stellen?




Ansprechpartner

Das Studentenwerk Aachen ist Vertriebspartner der KfW Bank für die Beantragung des KfW-Studienkredit. Der KfW-Studienkredit kann in der Förderungsabteilung beantragt werden. Vorteil dieser Regelung ist die vorrangige Überprüfung von Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG, Gewährung von Examensdarlehen seitens der Darlehnskasse der Studentenwerke NRW und eines Studienbeitragsdarlehens der NRW.Bank.

Ansprechpartner ist:
Gabi Pütz
Studentenwerk Aachen
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon 0241 80-93196
Fax 0241 80-93151
E-Mail gabriele.puetz@stw.rwth-aachen.de

Sprechzeiten vor Ort:

Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr, Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16 Uhr
und nach persönlicher Vereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag und Mittwoch von 9 bis 12.30 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr


Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeginns darf der Studierende das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Antragsberechtigt sind deutsche Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, die sich mit dem Bundesbürger im Bundesgebiet aufhalten. Alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU, die sich rechtmäßig seit mindestens 3 Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten, können ebenfalls Anträge stellen.


Was wird finanziert?

Der KfW-Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Die Auszahlung von monatlichen Förderungsbeträgen zwischen 100 und 650 Euro erfolgt i. d. R. bis zum 10. Fachsemester. Auf begründeten Antrag können maximal vier zusätzliche Fachsemester gefördert werden.


Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?

Die Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltet und liegt maximal bei rd. 34 Jahren. Die Laufzeit gliedert sich in eine höchstens 5-jährige Auszahlungsphase, die auf Antrag und gegen Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule um einmalig max. zwei Jahre verlängert werden kann.


Wie sind die Konditionen?

Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Bei Vertragsabschluss wird dem Darlehensnehmer ein maximaler Zinssatz für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert.


Wie erfolgt die Antragstellung?

Über das Online Kreditportal www.kfw-foerderbank.de besteht die Möglichkeit für den Studierenden, sich zu informieren und mit den Bedingungen des KfW-Studienkredits vertraut zu machen. Die Förderungsabteilung des Studentenwerkes ist Vertriebspartner der KfW-Bank und hilft bei der ‚Antragstellung. Ansprechpartnerin ist Frau Irmgard Braun, Zimmer 206, fon 80- 93165


Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?

Ausschließlich dem gewählten Vertriebspartner sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Kombiniertes Antragsformular/Darlehensangebot
- Gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn
  (die einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus.)
- Ein amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt.
- Bei ausländischen Studierenden zusätzlich eine Bescheinigung über das
   Aufenthaltsrecht durch die zuständige Ausländerbehörde.
- Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung.
- In fortgeschrittenen Studienphasen: Leistungsnachweisformular.


Wie erfolgt die Auszahlung der Kreditmittel?

Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf ein vom Studierenden im Antrag benanntes inländisches Girokonto. Der Darlehensnehmer wählt bei Antragstellung im Rahmen des möglichen Höchstbetrages seinen monatlichen Finanzierungsbetrag aus. Anpassungen des Finanzierungsbedarfs sind im Verlaufe des Studiums möglich.


Welche Unterlagen sind im Studienverlauf vorzulegen?

Auszahlungsvoraussetzung für jedes weitere Semester ist die jeweils spätestens am 15. 04. bzw. 15. 10 vom Darlehensnehmer bei seinem Vertriebspartner nach Wahl vorzulegende gültige Studienbescheinigung für das kommende bzw. angelaufene Semester. Die Förderung kann in der Auszahlungsphase zu jedem beliebigen Roll-over-Termin beendet werden. Sie endet spätestens mit dem Ablauf der Förderungshöchstdauer oder dem Erreichen des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses.


Wie erfolgt die Tilgung?

Die Tilgung beginnt nach Ablauf der Karenzphase, die in Abhängigkeit von dem letzten Auszahlungstermin 18 bis 23 Monate beträgt. Auf Wunsch des Darlehensnehmers kann die Karenzphase verkürzt werden. Das Darlehen ist in monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten, innerhalb von maximal 25 Jahren zurück zu zahlen. Die KfW zieht die fälligen Beträge per Lastschrifteinzug jeweils zum Monatsersten ein.


Welche Sicherheiten sind zu stellen?

Keine. Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.



Letzte Aktualisierung: 08.02.2007