KfW-Studienkredit

Ansprechpartner
Wer kann Anträge stellen?
Was wird finanziert?
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Wie sind die Konditionen?
Wie erfolgt die Antragstellung?
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?
Wie erfolgt die Auszahlung der Kreditmittel?
Welche Unterlagen sind im Studienverlauf vorzulegen?
Wie erfolgt die Tilgung?
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Ansprechpartner
Das Studentenwerk Aachen ist Vertriebspartner der KfW Bank für die Beantragung
des KfW-Studienkredit. Der KfW-Studienkredit kann in der Förderungsabteilung
beantragt werden. Vorteil dieser Regelung ist die vorrangige Überprüfung von
Förderungsmöglichkeiten nach dem BAföG, Gewährung von Examensdarlehen seitens
der Darlehnskasse der Studentenwerke NRW und eines Studienbeitragsdarlehens der
NRW.Bank.
Ansprechpartner ist:
Gabi Pütz
Studentenwerk Aachen
Peterstraße 44-46
52062 Aachen
Telefon 0241 80-93196
Fax 0241 80-93151
E-Mail gabriele.puetz@stw.rwth-aachen.de
Sprechzeiten vor Ort:
Dienstag und Donnerstag von 10 bis 13 Uhr, Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16 Uhr
und nach persönlicher Vereinbarung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag und Mittwoch von 9 bis 12.30 Uhr, Montag von 14 bis 16 Uhr
Freitag von 9 bis 13 Uhr
Wer kann Anträge stellen?
Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder
staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind und
zum Zeitpunkt der Antragstellung noch über keinen berufsqualifizierenden
Hochschulabschluss verfügen. Zum Zeitpunkt des Finanzierungsbeginns darf der
Studierende das 31. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Antragsberechtigt
sind deutsche Staatsbürger sowie deren Familienangehörige, ungeachtet ihrer
Staatsbürgerschaft, die sich mit dem Bundesbürger im Bundesgebiet aufhalten.
Alle Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU, die sich rechtmäßig seit
mindestens 3 Jahren ständig im Bundesgebiet aufhalten, können ebenfalls Anträge
stellen.
Was wird finanziert?
Der KfW-Studienkredit dient ausschließlich der Finanzierung von
Lebenshaltungskosten während des Erststudiums. Die Auszahlung von monatlichen
Förderungsbeträgen zwischen 100 und 650 Euro erfolgt i. d. R. bis zum 10.
Fachsemester. Auf begründeten Antrag können maximal vier zusätzliche
Fachsemester gefördert werden.
Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Die Darlehenslaufzeit ist flexibel gestaltet und liegt maximal bei rd. 34
Jahren. Die Laufzeit gliedert sich in eine höchstens 5-jährige Auszahlungsphase,
die auf Antrag und gegen Vorlage einer Bescheinigung der Hochschule um einmalig
max. zwei Jahre verlängert werden kann.
Wie sind die Konditionen?
Die Verzinsung ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung
angepasst. Bei Vertragsabschluss wird dem Darlehensnehmer ein maximaler Zinssatz
für einen Zeitraum von 15 Jahren garantiert.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Über das Online Kreditportal www.kfw-foerderbank.de besteht die Möglichkeit
für den Studierenden, sich zu informieren und mit den Bedingungen des
KfW-Studienkredits vertraut zu machen. Die Förderungsabteilung des
Studentenwerkes ist Vertriebspartner der KfW-Bank und hilft bei der
‚Antragstellung. Ansprechpartnerin ist Frau Irmgard Braun, Zimmer 206, fon 80-
93165
Welche Unterlagen sind zur Antragstellung erforderlich?
Ausschließlich dem gewählten Vertriebspartner sind folgende Unterlagen
vorzulegen:
- Kombiniertes Antragsformular/Darlehensangebot
- Gültige Studienbescheinigung für den beantragten Finanzierungsbeginn
(die
einfache Semesterbescheinigung reicht nicht aus.)
- Ein amtliches Ausweisdokument, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt.
- Bei ausländischen Studierenden zusätzlich eine Bescheinigung über das
Aufenthaltsrecht durch die zuständige Ausländerbehörde.
- Nachweis über eine bestehende eigene Kontoverbindung.
- In fortgeschrittenen Studienphasen: Leistungsnachweisformular.
Wie erfolgt die Auszahlung der Kreditmittel?
Die Auszahlung erfolgt monatlich im Voraus auf ein vom Studierenden im Antrag
benanntes inländisches Girokonto. Der Darlehensnehmer wählt bei Antragstellung
im Rahmen des möglichen Höchstbetrages seinen monatlichen Finanzierungsbetrag
aus. Anpassungen des Finanzierungsbedarfs sind im Verlaufe des Studiums möglich.
Welche Unterlagen sind im Studienverlauf vorzulegen?
Auszahlungsvoraussetzung für jedes weitere Semester ist die jeweils spätestens
am 15. 04. bzw. 15. 10 vom Darlehensnehmer bei seinem Vertriebspartner nach Wahl
vorzulegende gültige Studienbescheinigung für das kommende bzw. angelaufene
Semester. Die Förderung kann in der Auszahlungsphase zu jedem beliebigen
Roll-over-Termin beendet werden. Sie endet spätestens mit dem Ablauf der
Förderungshöchstdauer oder dem Erreichen des ersten berufsqualifizierenden
Hochschulabschlusses.
Wie erfolgt die Tilgung?
Die Tilgung beginnt nach Ablauf der Karenzphase, die in Abhängigkeit von dem
letzten Auszahlungstermin 18 bis 23 Monate beträgt. Auf Wunsch des
Darlehensnehmers kann die Karenzphase verkürzt werden. Das Darlehen ist in
monatlichen Raten, die Zins und Tilgung enthalten, innerhalb von maximal 25
Jahren zurück zu zahlen. Die KfW zieht die fälligen Beträge per
Lastschrifteinzug jeweils zum Monatsersten ein.
Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Keine. Ein Rechtsanspruch auf den KfW-Studienkredit besteht nicht.
Letzte Aktualisierung: 08.02.2007