Aufenthaltserlaubnis

Studierende, die eine Aufenthaltserlaubnis benötigen wenden sich bitte an die Zweigstelle der Ausländerbehörde.
Aufenthaltsgenehmigung für Studierende und Hochschulangehörige
(Zweigstelle RWTH)
Ahornstraße 55
52074 Aachen
Telefon +49 241 43233-20 / -21 / -22
E-Mail info.ausländischeStudenten@mail.aachen.de
Eine Aufenthaltserlaubnis muss beantragt werde, bevor Ihr Visum zu Studienzwecken ausläuft. In der Regel reicht es, wenn Sie sich 4 Wochen vor Auslauf des Visums an die Ausländerbehörde wenden. Es besteht kein Anlass das direkt nach Ihrer Einreise zu tun.
Um eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, müssen Sie folgende Dokumente vorlegen:
- Gültigen Pass
- Visum zu Studienzwecken (Einreisevisum)
- Studienbescheinigung
Die Studienbescheinigung bekommen Sie bei Ihrer Einschreibung an der RWTH. Ohne die Bestätigung Ihrer Einschreibung kann Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.
- Meldebescheinigung der Stadt Aachen
Sobald Sie in Aachen einen festen Wohnsitz haben, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamt als Bürger der Stadt Aachen melden. Ohne die Meldebescheinigung kann Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden.