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Krankenversicherung

Grundsätzlich herrscht für alle Studenten in Deutschland Versicherungspflicht
bis zum 30. Lebensjahr. Ausgenommen von dieser Versicherungspflicht sind
Sprachschüler und Promotionsstudenten.
Ist man im Heimatland gesetzlich oder privat krankenversichert und kommt nur für einen kurzen Zeitraum nach Deutschland, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das hat zur Konsequenz, dass man sich danach nie wieder in Deutschland gesetzlich krankenversichern kann.
Ausnahmen gelten hier für Studenten der EU- und Abkommensstaaten. Diese Studierenden können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und haben später dennoch die Möglichkeit sich in Deutschland gesetzlich krankenversichern zu lassen.
Für die Studierenden dieser Staaten ist es sinnvoll, wenn sie sich im Heimatland die europäische Krankenkassenkarte ausstellen lassen. Mit einer europäischen Krankenkassenkarte kann man, wie im Heimatland, Leistungen von Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus in Anspruch nehmen für deren Kosten die Versicherung aus dem Heimatland aufkommt.
Ist man nur im Ausland versichert, ist es möglich, dass man im Falle einer Behandlung zunächst selbst für die Kosten aufkommen muss, das Geld aber später von seiner Versicherung zurück erstattet bekommt.
Generell wird allen Studierenden geraten bei einem Deutschlandaufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Empfohlen wird auch der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Reisen die während des Auslandsaufenthaltes unternommen werden.
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist unerlässlich, da sonst im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls die Behandlungskosten selbst getragen werden müssen.
Laufzeiten und Tarife sind bei den einzelnen Versicherungen zu erfragen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie hier.
Ist man im Heimatland gesetzlich oder privat krankenversichert und kommt nur für einen kurzen Zeitraum nach Deutschland, kann man sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Das hat zur Konsequenz, dass man sich danach nie wieder in Deutschland gesetzlich krankenversichern kann.
Ausnahmen gelten hier für Studenten der EU- und Abkommensstaaten. Diese Studierenden können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und haben später dennoch die Möglichkeit sich in Deutschland gesetzlich krankenversichern zu lassen.
Für die Studierenden dieser Staaten ist es sinnvoll, wenn sie sich im Heimatland die europäische Krankenkassenkarte ausstellen lassen. Mit einer europäischen Krankenkassenkarte kann man, wie im Heimatland, Leistungen von Arzt, Zahnarzt und Krankenhaus in Anspruch nehmen für deren Kosten die Versicherung aus dem Heimatland aufkommt.
Ist man nur im Ausland versichert, ist es möglich, dass man im Falle einer Behandlung zunächst selbst für die Kosten aufkommen muss, das Geld aber später von seiner Versicherung zurück erstattet bekommt.
Generell wird allen Studierenden geraten bei einem Deutschlandaufenthalt von mehr als 6 Monaten eine Krankenversicherung in Deutschland abzuschließen. Empfohlen wird auch der Abschluss einer Reisekrankenversicherung für Reisen die während des Auslandsaufenthaltes unternommen werden.
Ein ausreichender Versicherungsschutz ist unerlässlich, da sonst im Fall einer Krankheit oder eines Unfalls die Behandlungskosten selbst getragen werden müssen.
Laufzeiten und Tarife sind bei den einzelnen Versicherungen zu erfragen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden sie hier.