Radio & Fernsehen

Besitzt und nutzt man in Deutschland einen Fernseher oder ein Radio ist man verpflichtet die Geräte bei der GEZ (Gebühreneinzugszentrale) zu melden und Rundfunkgebühren zu zahlen.
Seit dem 1. April 2005 staffeln sich die Gebühren wie folgt:
Radio (Grundgebühr) 5,52 €
für 3 Monate: 16,56 €
Fernsehen (Grundgebühr) 17,03 €
für 3 Monate: 51,09 €
Radio und Fernsehen (Grundgebühr) 17,03 €
für 3 Monate: 51,09 €
Anmelden kann man sich online oder schriftlich per Post.
Das Formular zu diesem Antrag kann man hier downloaden.
Dieses Formular ist dann ausgefüllt an folgende Adresse zu schicken:
GEZ
50656 Köln
Bei der Erfüllung bestimmter Kriterien ist es möglich, sich von den Rundfunkgebühren befreien zu lassen. Eine Übersicht dieser Kriterien finden Sie hier.
Ein Formular für die Befreiung können Sie hier downloaden.
Wenn Sie keine Rundfunkgeräte mehr bereithalten endet Ihre Pflicht Gebühren zu bezahlen zum Ende des Monats indem Sie die zuständige Landesrundfunkanstalt oder die GEZ davon unterrichten.