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Bewerbung Studienplatz RWTH

International

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, dass Sie einen Teil Ihres Studiums oder Ihr ganzes Studium an der RWTH absolvieren wollen, müssen Sie sich in den meisten Fällen um einen Studienplatz bewerben.
Da sich die Bewerbungsverfahren für Studenten aus EU– und aus Nicht-EU-Staaten, sowie für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Fächer voneinander unterscheiden, werden wir Ihnen im Folgenden einen grundlegenden Überblick geben. Für detailliertere Fragen wenden Sie sich bitte an das international office oder das Studierendensekretariat.


Studierende aus EU-Staaten

Zulassungsfreie Studiengänge

Entscheidet sich ein Student aus den EU-Mitgliedsstaaten für ein Studium, das an der RWTH zulassungsfrei ist und er die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann er sich innerhalb der Einschreibefristen, ohne vorherige Bewerbung, beim international office einschreiben.

RWTH Aachen
Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen
International Office
Ahornstraße 55
52056 Aachen
Germany
Telefon : +49-241-80 241 00
Fax: +49-241-80 285 44
Email: international@zhv.rwth-aachen.de


Welche Vorraussetzungen erfüllt werde müssen, können Sie hier.


Zulassungsbeschränkte Studiengänge

Studierende aus den EU-Staaten sind den deutschen Studierenden gleichgestellt. Deshalb ist auch das Bewerbungsverfahren für einen zulassungsbeschränkten Studiengang identisch.
Die Bewerbungsunterlagen erhalten Sie beim Studierendensekretariat. Sie sollten diese Unterlagen spätestens ein halbes Jahr bevor Sie Ihr Studium beginnen möchten anfordern.
Beachten Sie bitte auch die Bewerbungsfristen.



Wenn Ihnen im Bewerbungsverfahren ein Studienplatz zugeteilt wird, müssen Sie sich innerhalb der offiziellen Einschreibefristen im Studierendensekretariat einschreiben.

Studierendensekretariat
Wüllnerstraße 1
52062 Aachen
Tel.: 0241 – 80 94 214
E-Mail: StudSek@zhv.rwth-aachen.de



Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Für Studierende die aus Staaten außerhalb der EU kommen sind die Bewerbungsverfahren für zulassungsfreie und zulassungsbeschränkte Studiengänge weitestgehend identisch.
Die Studierenden müssen bestimmte Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Generell gilt, dass sie die Bedingungen für ein Studium in Ihrem Heimatland und die Zugangsbedingungen der RWTH, zum Beispiel eine Mindestdurchschnittsnote, erfüllen müssen.
Mit einem mindestens vierjährigen Studium im Heimatland, das mit einer Note abgeschlossen wurde, die im deutschen System mindestens der Note „gut“ entspricht, kann man in der Regel ein Fachstudium an der RWTH direkt beginnen.
Eine Übersicht über die Zugangsbedingungen, die für die einzelnen Länder gelten finden Sie hier.



In jedem Fall müssen zur Aufnahme des Studiums an der RWTH ausreichende Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Bei der Bewerbung um einen Platz in einem zulassungsfreien Studiengang, reicht es die erforderlichen Zeugnisse bei der Einschreibung vorzulegen.
Der Bewerbung um einen Platz in einem zulassungsbeschränkten Studiengang muss die entsprechenden Nachweise beigelegt sein, da die Bewerbung sonst nicht berücksichtigt werden kann.
Die RWTH erkennt folgende Zeugnisse an:

• DSH (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang)
• TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache)
• KMK II (Deutsche Sprachdiplom, der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe
• KDS (Kleine Deutsche Sprachdiplom), GDS (Große Deutsche Sprachdiplom) und ZOP (Zentrale Oberstufenprüfung) des Gothe-Instituts
• die Deutsche Sprachprüfung II des Sprachen- und Dolmetscher-Instituts München


Das Bewerbungsformular kann beim Akademischen Auslandsamt angefordert werden oder steht hier als download bereit.


Schicken Sie das ausgefüllte Formular und alle weiteren erforderliche Unterlagen innerhalb der Bewerbungsfristen an das international office.
Damit Ihre Bewerbung vollständig ist, legen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

1. Kopie der Schulzeugnisse
2. Kopie der Hochschulaufnahmeprüfung
3. Kopien der Notenlisten von allen Jahren (falls Sie in Ihrem Heimatland schon ein Studium begonnen haben)
4. Kopie des Universitätsabschlusses (falls Sie in Ihrem Heimatland schon ein Studium beendet haben)
5. Kopie der Sprachnachweise

Für alle Unterlagen die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusätzlich Übersetzungen, die von vereidigten Übersetzern angefertigt worden sind eingereicht werden.
Allen Dokumenten, die Notenangeben enthalten, fügen Sie bitte bei, welche Notenskala verwendet wurde.
Des Weiteren müssen die Originaldokumente aller eingereichten Kopien bei der Einschreibung vorgelegt werden.

RWTH Aachen
Dezernat für Internationale Hochschulbeziehungen
International Office
Ahornstraße 55
52056 Aachen
Germany
Telefon:+49-241-80 241 00
Fax:+49-241-80 285 44
Email: international@zhv.rwth-aachen.de


Wenn Ihnen im Bewerbungsverfahren ein Studienplatz zugewiesen wird, werden Sie schriftlich benachrichtigt und müssen innerhalb der angegeben Frist schriftlich zusagen, dass Sie den Studienplatz annehmen. Versäumen Sie die fristgerechte Zusage, wird Ihrem Studienplatz an einen anderen Bewerber weiter gegeben. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie sich dann im international office einschreiben.