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Finanzierungsnachweis

Bereits für die Beantragung eines ersten Visums zu Studienzwecken ist ein
Finanzierungsnachweis notwenig. Dieser Nachweis kann auf verschiedene Arten
erbracht werden.
• Verpflichtungserklärung
Mit einer Verpflichtungserklärung versichert man unter anderem, die Lebenshaltungskosten für eine andere Person zu tragen. In diesem Fall kann sich beispielsweise ein Familienmitglied verpflichten, den Studierenden während seines Studiums in Deutschland finanziell zu unterstützen.
Die Verpflichtungserklärung muss bei der Botschaft des Landes geleistet werden, in dem die Person, die sich zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, lebt.
• Sperrkonto
Ein Sperrkonto kann man in Deutschland einrichten lassen. Das Konto wird mit einem Sperrvermerk versehen der verfügt, dass monatlich nur 585 Euro von diesem Konto abgehoben werden dürfen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass sich auf dem Konto immer ein Restbetrag von mindestens 1.500 € befindet.
• Kontoauszüge
Einen Finanzierungsnachweis kann man auch mit Kontoauszügen der vergangenen drei bis vier Monate erbringen, aus denen hervorgeht, dass man regelmäßige monatliche Einkünfte von mindestens 500 € hat.
• Verpflichtungserklärung
Mit einer Verpflichtungserklärung versichert man unter anderem, die Lebenshaltungskosten für eine andere Person zu tragen. In diesem Fall kann sich beispielsweise ein Familienmitglied verpflichten, den Studierenden während seines Studiums in Deutschland finanziell zu unterstützen.
Die Verpflichtungserklärung muss bei der Botschaft des Landes geleistet werden, in dem die Person, die sich zur finanziellen Unterstützung verpflichtet, lebt.
• Sperrkonto
Ein Sperrkonto kann man in Deutschland einrichten lassen. Das Konto wird mit einem Sperrvermerk versehen der verfügt, dass monatlich nur 585 Euro von diesem Konto abgehoben werden dürfen. Zusätzlich muss gewährleistet sein, dass sich auf dem Konto immer ein Restbetrag von mindestens 1.500 € befindet.
• Kontoauszüge
Einen Finanzierungsnachweis kann man auch mit Kontoauszügen der vergangenen drei bis vier Monate erbringen, aus denen hervorgeht, dass man regelmäßige monatliche Einkünfte von mindestens 500 € hat.