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Visum

International

Jeder Ausländer, der für länger als 90 Tage nach Deutschland kommt, auch zu Studien- oder Arbeitszwecken, unterliegt der Visumspflicht. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Personen aus Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxembourg, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz und Spanien. Es besteht lediglich Meldepflicht beim örtlichen Einwohnermeldeamt.

Das Visum für die Einreise muss vor der Einreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragt werden.

Die Adressen der für sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung können Sie hier nachschlagen.

Ausgenommen davon sind Personen aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea und den USA. Für Bürger dieser Staaten gilt, dass sie visafrei einreisen können und die für längere Aufenthalte erforderliche Aufenthaltsbewilligung erst in Deutschland beantragen.

Unterliegt man der Visumspflicht, sollte man das Visum rechtzeitig vor der Abreise beantragen, da es unter Umständen zu mehrmonatigen Bearbeitungszeiträumen kommen kann.

Beantragt man ein Visum zu Studienzwecken muss man die Zulassung an einer deutschen Universität (alternativ die Zuweisung zum Studienkolleg, die Zulassung zu einem universitären Deutschkurs oder eine Promotionszusage) nachweisen. Zusätzlich ist ein Finanzierungsnachweis für das erste Studienjahr erforderlich. Der Antragsteller muss Geldwerte von minimal 7.020 € nachweisen können. Das kann er mit einem Stipendium, einem Sparvermögen, einem Sperrkonto in Deutschland oder eine Bürgschaft, beziehungsweise einer Verpflichtungserklärung tun.
Wenn das Visum zu Studienzwecken ausläuft, stellt die Ausländerbehörde bei Vorlage der erforderlichen Dokumente (Pass, Visum zu Studienzwecken, Meldebescheinigung der Stadt Aachen, Studienbescheinigung) eine Aufenthaltserlaubnis aus.

Aufenthaltsgenehmigung für Studierende und Hochschulangehörige
(Zweigstelle RWTH)
Ahornstraße 55
52074 Aachen
Telefon: +49-241–432 33-20, -21,- 22
E-Mail: info.ausländischeStudenten@mail.aachen.de


Ausführliche Informationen zu den Visabestimmungen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Ebenso wie weitere Informationen über das Zuwanderungsgesetz.