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Visum Kinder & Ehepartner

International

Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer ihres Studiums in Deutschland haben und Ehepartner und / oder Kinder noch in ihrem Heimatland sind können Sie ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen.

Die Person, die ein Visum zur Familienzusammenführung erhält ist damit abhängig von der Person, die das Visum zu Studienzwecken hat. Sollte die studierende Person sich beispielsweise entschieden das Studium nicht zu Ende zu führen und in ihr Heimatland zurück zukehren, erlischt damit auch das Visum zur Familienzusammenführung, da der Grund für die Ausstellung hinfällig geworden ist.

Zusätzlich darf man mit einem Visum zur Familienzusammenführung keiner Erwerbstätigkeit nachgehen und keine Studium beginnen. Hat der nachreisende Ehepartner eine solche Absicht, muss ein entsprechendes Visum beantragt werden.

Ausführliche Informationen zu den Visabestimmungen erhalten Sie bei den Ausländerbehörden.

Aufenthaltsgenehmigungen für Studierende und Hochschulangehörige
(Zweigstelle RWTH)

Ahornstraße 55
52074 Aachen
Telefon +49 241 4323320/21/22
E-Mail info.ausländische.Studenten@mail.aachen.de